DIE WEITERENTWICKLUNG

Die Siedlung an der Dennler-, Flüela-, und Fuchsiastrasse wird entsprechend der Stadtzürcher Bau- und Zonenordnung als Arealüberbauung erweitert. Dies erlaubt ein zusätzliches Geschoss und deutlich mehr Ausnutzung. Unterschiedlich grosse Wohnungen werden künftig ein weit vielfältigeres Angebot für eine mittelständische Mieterschaft bieten. Sogenannte Luxuswohnungen werden keine gebaut.

Mit rund 520 statt wie bisher 240 Wohnungen leistet das Projekt einen Beitrag zum wachsenden Wohnraumbedarf in der Stadt Zürich. Das heutige Angebot, das zur Hälfte aus Familienwohnungen besteht, deckt sich nicht mit der steigenden Nachfrage nach Wohnungen für Single- und Zwei-Personen-Haushalte. Das Projekt realisiert deshalb einen Mix von grösseren und kleineren barrierefreien Wohneinheiten, sowohl für Familien als auch für Senioren und Singles.
In der Mitte der Siedlung entsteht ein neuer Platz mit grossen Bäumen. Er dient als öffentlicher Weg durch das Areal und wird mit Cafés und Läden die neue Siedlung stärker ins Quartier einbinden. Zudem laden zwei grosszügige grüne Innenhöfe die Bewohnerinnen und Bewohner zum Verweilen ein. Ein nachhaltiges Mobilitätskonzept trägt zu den Schweizer Klimazielen bei: Zusätzliche Parkplätze für Autos entstehen keine. Dafür werden jene für Velos auf 2400 erhöht. Hinzu kommen Carsharing-Angebote und Elektro-Ladestationen.

Um Emissionen einzusparen, bleibt mindestens die Hälfte der heutigen Bausubstanz erhalten. Langlebige, nachhaltige Baumaterialien kommen zum Einsatz, und die Energieeffizienz der Liegenschaft wird entsprechend dem Nachhaltigkeitsstandard SNBS Gold deutlich verbessert.

ETAPPIERUNG FÜR DIE MIETERSCHAFT

Apleona Schweiz AG als Bewirtschafterin und die Pensionskasse der UBS («PK UBS») als Bauherrin informierten gemeinsam an einer Veranstaltung im November 2023, dass alle Mieterinnen und Mieter die Kündigung erhalten werden. Bauherrin und Bewirtschafterin sind sich bewusst, dass dies eine einschneidende Entwicklung für die Mieterschaft bedeutet. Sie bieten daher eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen an. Diese orientieren sich am Leitfaden «Erfolgsfaktoren sozial nachhaltiger Ersatzneubauten und Sanierungen»
der Stadt Zürich.


Damit möglichst viele Mieterinnen und Mieter auch während der Bauarbeiten in der Siedlung bleiben können bzw. eine Anschlusslösung in der neuen Siedlung finden, hat sich die Bauherrin zu einer Weiterentwicklung in zwei Etappen entschieden. Das bedeutet, dass die erste Hälfte der Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen erst in vier Jahren, im Herbst 2027, verlassen müssen. Die zweite Hälfte der Mieterschaft hat sieben Jahre Zeit, um eine neue Wohnung zu finden, bis zum Herbst 2030.

UNTERSTÜRZUNG FÜR DIE MIETERINNEN UND MIETER

Die Circum Real Estate AG in Zusammenarbeit mit der Apleona Schweiz AG berät und unterstützt aktiv die Mieterschaft.

Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, sich von Fachpersonen persönlich beraten und unterstützen zu lassen, insbesondere bei der Suche nach geeigneten Wohnungen als Zwischen- oder Anschlusslösung. Zusätzlich zu den Beratungen führen die Fachpersonen Bedürfnisabklärungen durch und unterstützen aktiv beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare sowie bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen.

Die Unterstützung kann telefonisch respektive per E-Mail erfolgen oder im persönlichen Gespräch in der Anlaufstelle vor Ort im 1. Untergeschoss der Dennlerstrasse 18a. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte Daniel Gross unter 076 495 45 85 oder per kontakt@dff.news.

Priorisierung und persönliche Betreuung
Bei der Bewerbung für Wohnungen, die im Eigentum der Pensionskasse UBS sind und/oder von Apleona Schweiz AG verwaltet werden, erhalten Mieterinnen und Mieter eine priorisierte Behandlung. Zusätzlich erhalten sie Hilfe bei der Erstellung von Begleitschreiben für Wohnungsbewerbungen und aktive Unterstützung bei der Beschaffung von Referenzauskünften.

Für Mieterinnen und Mieter der ersten und zweiten Etappe gibt es eine Priorisierung bei Umzügen. Das heisst, sie werden bevorzugt behandelt, wenn sie in eine bestehende oder neue Wohnung innerhalb der Siedlung umziehen möchten. Wir bieten zudem persönliche Betreuung und geben Tipps zur Verbesserung der Bewerbungschancen.

Neue Mietvertragsbedingungen
Um den Mieterinnen und Mietern mehr Flexibilität bei der Wohnungssuche zu geben, besteht für sie die Möglichkeit, ab sofort mit einer Kündigungsfrist von nur 30 Tagen auf das Ende eines jeden Monats zu kündigen.



DEMOGRAPHISCHER UND STÄDTEPLANERISCHER KONTEXT

Hochrechnungen zufolge erfordert das Bevölkerungs-wachstum in der Stadt Zürich bis 2040 ein Drittel mehr Wohnraum. Bei einer gleichzeitigen Zunahme des Flächenbedarfs pro Kopf, aber rückläufiger Bautätigkeit, resultiert Wohnungsknappheit.

Die Stadt Zürich will das Wohnungsangebot daher erweitern. Für dieses Vorgehen hat sie zusammen mit der Stimmbevölkerung ein Planungsinstrument geschaffen: den kommunalen Richtplan, der seit September 2022 in Kraft ist. Das stark wachsende Altstetten spielt darin eine bedeutende Rolle. Anstatt jedoch zusätzliche Bauzonen zu erschliessen, sieht der Richtplan eine bauliche Verdichtung vor. Damit werden Boden-Ressourcen geschont, Grünflächen erhalten und nur wenige zusätzliche Flächen versiegelt.

Zudem hat sich die Stadt Zürich 2008 zur 2000-Watt-Gesellschaft bekannt, mit klarer Zustimmung der Stimmbevölkerung zum Netto-Null-Ziel im Jahr 2022. Gebäude spielen hierbei eine wichtige Rolle, denn ihr Anteil am Schweizer Treibhausgasausstoss beläuft sich auf 26%.

ZEITPLAN

  • 10.2022

    Information an Mieterinnen & Mieter

    Start Architekturwettbewerb

  • 10.2023

    Auswahl Siegerprojekt & Jurybericht

  • 11.2023

    Informationsabend für Mieterinnen & Mieter

  • 2024-2027

    Projektierung & Baueingabe

  • 09.2027

    Start Etappe 1

  • 09.2030

    Bezug Etappe 1 & Start Etappe 2

  • ca. 2033

    Bezug Etappe 2


ARCHITEKTURWETTBEWERB

Im Oktober 2022 startete ein Architekturwettbewerb, um das geeignetste Projekt zu ermitteln. Der Wettbewerb wurde bewusst offen formuliert, um möglichst viele Ansätze der Erneuerung zu ermöglichen. Die Stadt Zürich war bereits früh in die Planung und Entscheidungsfindung involviert. Durch das Wettbewerbsverfahren können die Anforderungen einer Arealüberbauung mit besonders guter Qualität gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz erfüllt werden.

Die neunköpfige Jury bestand aus unabhängigen, hochkarätigen Experten aller relevanten Bereiche: Patrick Bucher, Head Asset Management Pensionskasse der UBS; Katrin Gügler, Direktorin Amt für Städtebau, Stadt Zürich; Christian Inderbitzin, dipl. Arch. ETH; Thomas Jeney, Geschäftsleiter Pensionskasse der UBS; Vittorio Magnago Lampugnani, Prof. (em.) Dr. Ing. ETH; Jürg Meier, Portfolio Management bei UBS Fund Management; Rita Mettler, Landschaftsarchitektin HTL; Thomas Pulver, dipl. Arch. ETH BSA SIA, REG. A; Volker Trommsdorff, Construction & Development bei UBS Fund Management. Michael Hauser, dipl. Arch. ETH und Roman Seiler, Raumplaner BSc haben den anonymisierten zweistufigen Architekturwettbewerb gestaltet, moderiert und erfolgreich durchgeführt.

Damit das Projekt den Planungszielen der Stadt Zürich entspricht, wurden manche Kriterien bereits in der Ausschreibung festgeschrieben, so z. B. die Anzahl der Wohnungen, Wohnungsmix und Grundrisse, Anzahl und Dimensionierung der Balkone, der Charakter der Grünflächen, Energieeffizienz-Ansprüche und das Mobilitätskonzept.

Zehn der renommiertesten Architekturbüros aus der ganzen Schweiz haben auf Einladung der Jury am zweistufigen Wettbewerbsverfahren teilgenommen. Die Jury hat die besten Umsetzungsvorschläge miteinander verglichen und sich Ende Oktober 2023 einstimmig für die Büros ARGE Esch Sintzel Architekten und Ramser Schmid Architekten entschieden.

Kontakt

Für Mieterinnen und Mieter


Für Medienschaffende



Fakten und Zahlen

                                        
                                                                                                                                                                                                                                                                                      
WohnungenRund 520 (vorher 240)
Wohnungsmix1.0 - 1.52.0-2.53.0 - 3.54.0 - 4.5≥5.0
Vorher-545011820
Nachher722161147047
Div. NutzungenNeue Gewerbe-/Quartiernutzungen im EG: Café, Läden, Ateliers, Kitas etc.
NachhaltigkeitStandard Nachhaltiges Bauen Schweiz - Niveau Gold; SIA Effizienzpfad Energie, Energiekennwerte Minergie P-ECO
MobilitätskonzeptFussgängerfreundliche Umgebung, barrierefrei, 2400 Velo-Parkplätze, keine zusätzlichen Auto-Parkplätze, Sharing-Angebote und E-Ladestationen

Häufig gestellte Fragen

Wann wird den bisherigen Mieterinnen und Mietern gekündigt?
Die Kündigungen erfolgen in zwei Etappen: Wirksam sind sie in der ersten Etappe per 30.9.2027 und in der zweiten Etappe per 30.9.2030. Anschliessend beginnen die Bauarbeiten der jeweiligen Etappe.
Warum werden die Um- und Neubauten in zwei Etappen realisiert?
Das Projekt wurde zweistufig geplant, um einer grösstmöglichen Zahl von Mieterinnen und Mietern die Gelegenheit zu geben, in der Siedlung zu bleiben oder alternative Wohnlösungen und Bastel-/Lagerräume zu finden. Die freiwerdenden bestehenden Wohnungen der zweiten Etappe werden für die Mieterinnen und Mieter der ersten Etappe reserviert.
WAS MÜSSEN DIE MIETERINNEN UND MIETER UNTERNEHMEN, UM VON DER UNTERSTÜTZUNG ZU PROFITIEREN?
Damit wir Ihre Bedürfnisse kennenlernen und Sie entsprechend unterstützen können, ist es essenziell, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
WAS MÜSSEN DIE MIETERINNEN UND MIETER UNTERNEMEN, WENN INNERHALB VON DER WOHNÜBERBAUUNG ZIEHEN MÖCHTEN?
Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Anlaufstelle melden, damit Ihr Anliegen aufgenommen werden kann.
WIE HOCH SIND DIE KÜNFTIGEN MIETEN?
Die ersten neuen Wohnungen werden frühestens 2030 bezogen. Eine verlässliche Prognose ist deshalb unmöglich. Hingegen ist klar, dass keine «Luxusappartements», sondern Wohnungen mit orts- und quartierüblichen Preisen entstehen werden.
WELCHE ROLLE SPIELT DIE STADT ZÜRICH IN DIESEM PROJEKT?
Die Direktorin des Amts für Städtebau war Mitglied der unabhängigen Jury von Architekten und Planern, die das Projekt ausgewählt hat.


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